Bescheinigungen

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Freistellungsbescheinigung

Finanzamt Wiesbaden

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Gültig vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025

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